Honorar

Bei der Honorargestaltung sind Rechtsanwälte nicht völlig frei. Vielmehr gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), durch das die jeweiligen Gebühren festlegt werden. Danach ist das anwaltliche Honorar in zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit eines Falles oder gar von unserem (und damit Ihrem) Erfolg abhängig, sondern vom sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert eines jeden Falles.

Diese gesetzlichen Gebührenrahmen dürfen wir nicht unterschreiten. Andererseits ist – je nach Einzelfall – eine besondere Honorarvereinbarung zwischen uns und Ihnen möglich, wenn die gesetzlichen Gebühren unseren Arbeitsaufwand nicht abdecken.

Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen ist eine freie Vereinbarung des Honorars möglich.

Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Aufnahme unserer Tätigkeit gerne über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Schließlich müssen Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir zunächst, ob Ihr aktuelles Problem auch unter den Rechtsschutz fällt.

Wichtig ist auch, dass bei bescheidener finanzieller Lage des Mandanten eine Kostenübernahme des Staates beantragt werden kann.
Stichworte sind hier das Beratungshilfegesetz sowie die Prozeßkostenhilfe.